Allgemeine Geschäftsbedingungen

1 Geltungsbereich
a) Die nachfolgenden Bedingungen der Firma KOCAK OBJEKTSERVICE GmbH & Co. KG, Hans-Böckler-Str. 34, 72770 Reutlingen / Mark West (im Folgenden: Auftragnehmer) gelten für alle zwischen dem Auftragnehmer und dem Auftraggeber abgeschlossenen Verträge, insbesondere für Dienst- und Werkleistungen. Die besonderen Regelungen dieser Bedingungen finden beim Abschluss eines entsprechenden Vertrages zwischen dem Auftraggeber und dem Auftragnehmer zusätzlich zu den allgemeinen Regelungen Anwendung.
b) Mit der Erteilung des Auftrags erklärt sich der Auftraggeber mit diesen Bedingungen einverstanden.
c) Entgegenstehende oder von diesen AGBs abweichende Bedingungen des Auftraggebers erkennt der Auftragnehmer nicht an, es sei denn, er hat ausdrücklich schriftlich ihrer Geltung zugestimmt.
d) Diese Bedingungen gelten sowohl gegenüber Verbrauchern i.S.v. § 13 BGB als auch gegenüber Unternehmern i.S.v. § 14 BGB, es sei denn, in der jeweiligen Klausel wird eine Differenzierung vorgenommen.


§ 2 Angebot und Vertragsschluss
Ein Vertrag kommt dadurch zustande, dass der Auftraggeber die Auftragsbestätigung/Angebot schriftlich unterzeichnet. Lediglich schriftliche Angebote des Auftragnehmers sind bindend, telefonische oder Angebote per E-Mail sind nicht bindend.


§ 3 Zahlungsbedingungen
a) Der zu zahlende Betrag ist innerhalb von max. 14 Tagen nach Rechnungsausstellung zur Zahlung fällig, soweit sich aus der Auftragsbestätigung kein anderes Zahlungsziel ergibt.
b) Die Zahlung erfolgt wahlweise per Überweisung, per Vorkasse, SEPA-Lastschriftmandat, Barzahlung gegen Quittung oder PayPal. Je nach Vereinbarung können auch Anzahlungen geleistet bzw. ein Zahlungsplan ausgearbeitet werden. Der Auftragnehmer ist berechtigt, eine Anzahlung zu verlangen.
c) Abo-Rechnungen werden immer zum 23. des laufenden Monats gestellt.
d) Der Auftraggeber ist zur Aufrechnung, auch wenn Mängelrügen oder Gegenansprüche geltend gemacht werden, nur berechtigt, wenn die Gegenansprüche rechtskräftig festgestellt und vom Auftragnehmer anerkannt wurden oder unstreitig sind. Zur Ausübung eines Zurückbehaltungsrechts ist der Auftraggeber nur befugt, wenn sein Gegenanspruch auf dem gleichen Vertragsverhältnis beruht.
e) Gerät ein Auftraggeber mit einer Zahlung in Verzug, so ist er zur Zahlung der gesetzlichen Verzugszinsen in Höhe von fünf Prozentpunkten über dem Basiszinssatz zzgl. Mahngebühren in Höhe von 10,00 EUR verpflichtet. Bei Rechtsgeschäften, an denen ein Verbraucher nicht beteiligt ist, beträgt der Zinssatz für Entgeltforderungen neun Prozentpunkte über dem Basiszinssatz zzgl. der o.g. Mahngebühren.
f) Der Auftragnehmer ist berechtigt, die Dienstleistungen einzustellen, sofern sich der Auftraggeber mit einer oder mehreren Abo-Rechnungen im Zahlungsverzug befindet.
g) Der Auftragnehmer ist berechtigt, die jeweilige Preisliste an sich verändernde Marktbedingungen, bei erheblichen Veränderungen in den Beschaffungskosten, Änderungen der Umsatzsteuer oder der Beschaffungspreise, anzupassen. Bei Preiserhöhungen, die den regelmäßigen Anstieg der Lebenshaltungskosten wesentlich übersteigen, steht dem Auftraggeber ein Kündigungsrecht zu. Eine Preisanpassung ist dem Auftraggeber grundsätzlich in Textform mitzuteilen.
h) In Fällen höherer Gewalt, wie insbesondere Brandschäden, Überschwemmungen, Streiks, rechtmäßigen Aussperrungen und Seuchen (einschließlich Epidemien und Pandemien, soweit ein Gefahrenniveau von mindestens „mäßig“ durch das Robert-Koch-Institut festgelegt ist), müssen die Vertragsbedingungen für die Dauer der Auswirkung neu verhandelt werden.
i) Stillschweigende Kürzungen der vereinbarten Vergütung durch den Auftraggeber sowie stillschweigenden Kürzungen der Leistungen des Auftragnehmers sind nicht gestattet.


§ 4 Leistungsumfang des Auftragnehmers
a) Der Umfang der vom Auftragnehmer im Einzelnen geschuldeten Leistungen ergibt sich aus dem jeweiligen Angebot, der Auftragsbestätigung, dem Leistungsverzeichnis und diesen Vertragsbedingungen.
b) Sollte es sich um eine Dienstleistung nach Aufwand handeln (Erfassung auf Rapportzetteln), bestätigt der ausführende Mitarbeiter des Auftragnehmers die erbrachten Leistungen, im Anschluss daran erfolgt eine Bestätigung durch den Auftragnehmer.


§ 5 Pflichten des Auftraggebers
a) Der Auftraggeber erbringt als wesentliche Vertragspflicht vereinbarte und sonstige Mitwirkungsleistungen, sowie Bereitstellungen in dem erforderlichen Umfang bzw. der benötigten Qualität und zu den vereinbarten Terminen und stellt sicher, dass dem Auftragnehmer die benötigten Arbeitsbedingungen zur Verfügung stehen.
b) Kommt der Auftraggeber seinen Mitwirkungspflichten nicht oder nur unzureichend nach und es verzögert sich infolgedessen die Erbringung von Leistungen durch den Auftragnehmer, so ist der Auftragnehmer dafür nicht verantwortlich.
c) Sollte sich der Auftraggeber im Verzug befinden – und sich der Abschluss einer Einmal-Dienstleistung (z. B. Dienstleistung des Auftragnehmers auf einer Baustelle, Hausbau, Umbau, Modernisierung, etc.) verschieben und kann der Auftragnehmer daher den vom Auftraggeber erteilten Auftrag nicht zum vereinbarten Zeitpunkt durchführen und abschließen, verpflichtet sich der Auftraggeber zu einer Vertragsstrafe i. H. v. 250,00 Euro / netto täglich. Der Auftragnehmer haftet in diesem Fall nicht für die verspätete Fertigstellung (Termingeschäft).
d) Ist zwischen Auftragnehmer und Auftraggeber ein fester Termin zur Erbringung einer Abo-Dienstleistung bzw. regelmäßigen Dienstleistung vereinbart und ist die Fertigstellung (z. B. Umbau, Renovierung, Hausbau) zum Zeitpunkt der vereinbarten Dienstleistung noch nicht abgeschlossen, so ist dennoch die vereinbarte Dienstleistung ungekürzt zu bezahlen. Dies gilt auch, wenn die Leistungen des Auftragnehmers nicht im vollen vereinbarten Umfang erbracht werden können.


§ 6 Haftung
a) Der Auftragnehmer haftet uneingeschränkt nach den gesetzlichen Bestimmungen für Schäden an Leben, Körper und Gesundheit, die auf einer fahrlässigen oder vorsätzlichen Pflichtverletzung vom Auftragnehmer, seinen gesetzlichen Vertretern oder seinen Erfüllungsgehilfen beruhen.
b) Der Auftragnehmer haftet auch für Schäden, die durch einfache Fahrlässigkeit verursacht werden, soweit diese Fahrlässigkeit die Verletzung solcher Vertragspflichten betrifft, deren Einhaltung für die Erreichung des Vertragszweckes von besonderer Bedeutung ist. Das Gleiche gilt,
wenn dem Auftraggeber Ansprüche auf Schadenersatz statt der Leistung zustehen. Er haftet jedoch nur, soweit die Schäden typischerweise mit dem Vertrag verbunden und vorhersehbar sind.


§ 7 Zusätzliche Regelungen für Dienstleistungen
a) Alle Maschinen, Geräte und Materialien, die zur Durchführung der Reinigungsarbeiten benötigt werden, stellt der Auftragnehmer. Am Objekt werden dem Auftragnehmer Abstellräume für die Verwahrung der Maschinen, Geräte und Materialien kostenlos zur Verfügung gestellt. Der Auftraggeber haftet für deren ordnungsgemäße Lagerung.
b) Die zur Durchführung der Reinigungsarbeiten verwendeten elektrischen Maschinen und Geräte, die dem Auftraggeber dem Auftragnehmer zur Durchführung der Dienstleistung überlässt, müssen den VDE-Vorschriften entsprechen und sich in einwandfreiem Zustand befinden.


§ 8 Geheimhaltung
a) Der Auftragnehmer ist verpflichtet, sämtliche zum Einsatz kommenden Reinigungskräfte und Aufsichtspersonen durch vertragliche Vereinbarung zur Verschwiegenheit hinsichtlich aller Wahrnehmungen zu verpflichten, die Obengenannte in den Räumen des Auftraggebers machen. Ferner ist es Obengenannten vertraglich untersagt, Einblick in Schriftstücke oder Aufzeichnungen des Auftraggebers zu nehmen sowie hiervon Abschriften, Ablichtungen o.ä. anzufertigen.
b) Nicht von der Geheimhaltung umfasst sind Informationen und Unterlagen, die im Zeitpunkt der Offenlegung allgemein bekannt und zugänglich oder dem empfangenden Vertragspartner zum Zeitpunkt der Offenlegung bereits bekannt waren oder ihm von Dritten berechtigterweise zugänglich gemacht worden sind.


§ 9 Gewährleistungsansprüche des Auftraggebers
a) Reklamationen wegen schlecht oder nicht ausgeführter Leistungen hat der Auftraggeber dem Auftragnehmer binnen 24 Stunden nach Bekanntwerden schriftlich mitzuteilen; anderenfalls verliert der Auftraggeber sämtliche Gewährleistungsansprüche.
b) Im Falle einer rechtzeitigen und begründeten Reklamation kann der Auftraggeber Nachbesserung verlangen, die der Auftragnehmer frühestmöglich durchzuführen hat.
c) Eine Minderung der vereinbarten Vergütung ist nur nach vorheriger schriftlicher Mängelanzeige möglich, die inhaltlich die gerügte Schlechtleistung konkret bezeichnen muss und darüber hinaus, bei Nichterfüllung nach Ablauf der gesetzten Frist zur Nachbesserung, die Minderung der vereinbarten Vergütung androht.


§ 10 Arbeitsmaterial und Erstausstattung
Der Auftraggeber erhält bei regelmäßigen Dienstleistungen eine kostenlose Erstausstattung (Putzwagen, Mülleimer, Pinnwand, etc.), welche im Eigentum des Auftragnehmers verbleibt. Bei Beendigung der Dienstleistung ist diese Ausstattung vollständig und in ordentlichem Zustand an den Auftragnehmer zurückzugeben. Bei Nichtrückgabe werden dem Auftraggeber pauschal 250,00 Euro/netto, sowie der Neupreis der dort bereitgestellten Geräte zzgl. Nutzungsausfallkosten in Rechnung gestellt. Dies gilt auch bei Abhandenkommen der Ausstattung oder einzelner Teile der Ausstattung.


§ 11 Bonitätsprüfung
a) Bei Auswahl der möglichen Zahlungsmöglichkeiten prüft der Auftragnehmer unter Berücksichtigung möglicher Zahlungsausfallrisiken, ob dem Wunsch des Auftraggebers entsprochen werden kann oder ob eine andere Zahlungsmöglichkeit angeboten werden muss. Zu diesem Zweck kann der Auftragnehmer eine Bonitätsprüfung durchführen.
b) Im Rahmen dieser Bonitätsprüfung übermittelt der Auftragnehmer die dafür notwendigen Daten des Auftraggebers an die SCHUFA Holding AG, Kormoranweg 5, D-65201 Wiesbaden.
Rechtsgrundlage dieser Übermittlungen ist die Erforderlichkeit für die Erfüllung der vertraglichen Zahlungspflicht. Der Datenaustausch mit der SCHUFA Holding AG dient zusätzlich der Erfüllung gesetzlicher Pflichten zur Durchführung von
Kreditwürdigkeitsprüfungen von Auftraggebern (§ 505a und 506 BGB). Im Falle einer negativen Auskunft behält sich der Auftragnehmer vor, eine Sonderzahlungsvereinbarung zu treffen.
c) Abhängig vom Ergebnis einer vorherigen Bonitätsprüfung durch die SCHUFA Holding AG wird dem Auftraggeber einen Kreditrahmen für die ausschließliche Verwendung für Dienstleistungen beim Auftragnehmer gewährt. Der Auftragnehmer behält sich jederzeit vor, den festgelegten Verfügungsrahmen in Folge einer weiteren Bonitätsprüfung anzupassen.


§ 12 Datenschutz
a) Der Auftragnehmer verpflichtet sich, keine der ihm übermittelten personenbezogene Daten an Dritte weiterzugeben, es sei denn, der Auftraggeber hat zuvor schriftlich eingewilligt.
b) Der Auftragnehmer weist darauf hin, dass die Übertragung von Daten im Internet (z. B. per E-Mail) Sicherheitslücken aufweisen kann. Diesbezüglich ist die Haftung des Auftragnehmers ausgeschlossen.
c) Der Auftragnehmer ist berechtigt, dem Auftraggeber in angemessenen Umfang E-Mails, Schriftstücke oder Faxe zu Informations- und Werbezwecken zukommen zu lassen. Der Auftraggeber erklärt hierzu sein ausdrückliches Einverständnis. Das Einverständnis kann jederzeit gegenüber dem Auftragnehmer widerrufen werden.


§ 13 Gerichtsstandsvereinbarung
Ausschließlicher Gerichtsstand für sämtliche sich zwischen dem Auftragnehmer und dem Auftraggeber ergebenden Streitigkeiten aus den zwischen den Parteien abgeschlossenen Verträgen ist der Firmensitz des Auftragnehmers in Reutlingen. In diesem Fall: Amtsgericht Reutlingen, Gartenstr. 40, 72764 Reutlingen.


§ 14 Sonstiges / Salvatorische Klausel
a) Diese Bestimmungen bleiben auch bei Unwirksamkeit einzelner oder mehrerer Bestimmungen in ihren übrigen Teilen verbindlich. Unwirksame Bestimmungen sind durch Regelungen zu ersetzen, die dem Sinn und Zweck der unwirksamen Regelung in rechtswirksamer Weise am Nächsten kommen.
b) Mündliche Nebenabreden bestehen nicht. Jegliche weiteren Erklärungen, Änderungen oder Ergänzungen bedürfen der Schriftform.
c) Die Beziehungen zwischen den Vertragsparteien regeln sich ausschließlich nach dem in der Bundesrepublik Deutschland geltendem Recht.
d) Sämtliche, durch die Firma KOCAK OBJEKTSERVICE GmbH & Co. KG erstellten Dokumente, wie z.B. Leistungsverzeichnisse, Fotos, Formulare usw. sind Eigentum der Firma KOCAK OBJEKTSERVICE GmbH & Co. KG. Das Duplizieren, Vervielfältigen und Kopieren dieser Dokumente ist nicht gestattet und urheberechtlich geschützt. Inhalte und Texte sind ebenso geschützt (§ 16 UrhG Vervielfältigungsrecht).
e) Der Auftragnehmer behält sich vor, eigenständig Prioritäten zu setzen und gegebenenfalls wichtige Dienstleistungen (Winterdienst, Wasserschaden, etc.) anderen vorzuziehen und eventuell ursprünglich vereinbarte Dienstleistungen in dieser Woche auszulassen.

Inhaber:
Ömer Kocak

 

Anschrift:

KOCAK OBJEKTSERVICE GmbH & Co. KG
Hans-Böckler-Straße 34
72770 Reutlingen-Betzingen

 

Telefon:
+497121 706632-0

 

Fax:
+497121 706632-3

 

Email:
info@kocak-objektservice.de

 

Web:
www.kocak-immobilien.de

 

Finanzamt Reutlingen
Steuernummer:
78314/01677

 

USt-IdNr:
DE321131905

 

Handwerkskammer:
65070